Reservierung und Vertragsabschluss
Zur Bestätigung Ihrer Reservierung leisten Sie bitte innerhalb
von 10 Tagen eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages, um dann
den verbindlichen Mietvertrag Ihres Aufenthaltes zu erhalten.
Den Restbetrag des Mietvertrages regeln Sie bitte spätestens
30 Tage vor Ihrer Anreise, oder in der Ferienanlage.
In den Preisen enthalten sind:
Steuern (ausgenommen Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist);
Kalt- und Warmwasserverbrauch; Heizung; Elektrizität; Gebühren
für die Vermietung betreffende Verwaltungsarbeiten; die
für die Anzahl der gebuchten Personen notwendige Ausstattung;
Reinigung des MAS / MARINA vor Ihrer Ankunft.
Ebenso enthalten: Bettwäsche und 1 großes Hand-tuch
/ Person sowie Fernsehapparat mit Fern-bedienung.
Nicht in unseren Preisen enthalten sind:
Die von der Gemeinde festgelegte Kurtaxe in Höhe von 0,55 € /
Tag / Person (ab 13 Jahre und älter), die vor Ort zu bezahlen
ist. Eine Kaution in Höhe von 200 € / Mas bzw. Marina
ist bei der Ankunft zu entrichten und wird Ihnen bei der Abreise
zurückerstattet unter Vorbehalt der einwandfreien Hausabnahme.
Wenn Sie außerhalb der Öffnungs-zeiten der Rezeption
abreisen möchten, wird Ihnen die Kaution spätestens
einen Monat nach Ihrer Abreise zurückerstattet.
Die in der Broschüre oder auf der Webseite angegebenen Preise
sind nicht bindend.
FranceLoc behält sich das Recht vor, die Preise für
die Vermietung ohne Vorankündigung zu verändern. Bei
der Buchung werden Sie über die dann geltenden Preise in
Kenntnis gesetzt. Nur der auf dem Mietvertrag angegebene Preis
ist gültig.
Unsere Leistungen:
Telefon: die MAS und MARINA verfügen über
eine direkte Telefonverbindung, in der Rezeption stehen während
der Öffnungszeiten Münzfernsprech-apparate zur Verfügung.
Reinigung: das MAS / MARINA wird vor Ihrer
Ankunft von unseren Reinigungskräften gereinigt und muss
von Ihnen vor Ihrer Abreise in einem sorgfältigen Zustand
hinterlassen werden. Sollte sich jedoch bei Ihrer Abreise /
Hausabnahme eine Endreinigung als notwendig erweisen, wird
für diese eine in der Ferienanlage ausgeschriebene Pauschale
(40€) erhoben und mit der Kaution verrechnet.
Haustiere: sind in allen Ferienanlagen zugelassen
(Preisaufschlag: 32€ / Woche). Die Haustiere müssen
an der Leine geführt werden und sind im und in der Umgebung
des Schwimmbades sowie in den Restaurants verboten.
Parkplätze: die Anlage verfügt über kostenlose
offene Parkplätze
Frühstück: 7,-€ / Person
Touristische Informationen:
Die touristischen Informationen basieren auf den Angaben der
Fremdenverkehrsbüros. Sie dienen einzig zu Ihrer Orientierung,
gelten demzufolge nicht als Grundbestandteil der zur Verfügung
gestellten Leistungen und unterliegen insofern nicht der Verantwortung
von FranceLoc im Fall eines fehlenden Angebotes während
Ihres Aufenthaltes. Auch die im Katalog abgebildeten Photos sind
rein informativ, nicht vertragsgebunden und zeigen nicht immer
die Ferienanlage in der Sie Ihren Aufenthalt gebucht haben. In
einigen Ferienanlagen können einzelne Angebote saisongebunden
sein, d.h., außerhalb der Hochsaison sind Geschäfte
eventuell geschlossen bzw. Aktivitäten werden
nicht angeboten.
Klagen, Haftungen
FranceLoc kann für nicht vorhersehbare Fälle höherer
Gewalt, Wetter –, Umweltkatastrophen, die Ihren Aufenthalt
beeinträchtigen, unterbrechen oder verhindern können,
in keiner Weise haftbar gemacht werden. Treten Probleme in dem
gemieteten MAS/MARINA auf, sind Sie verpflichtet die Beschwerde
unmittelbar vor Ort gegenüber den Verantwortlichen der Ferienanlage
zu melden, um Zeitpunkt und Gegenstand der Beschwerde offiziell
aufzunehmen.
Alle Reklamationen, die das Inventar, den Zustand und den Haushalt
des gemieteten Appartements betreffen, müssen innerhalb
von 24 Stunden gemeldet werden. Wird dieser Zeitraum überschritten,
wird keinerlei Reklamation anerkannt und Sie selbst werden bei
der Abreise für eventuelle Schäden oder fehlendes Inventar
zur Verantwortung gezogen.
Alle den Aufenthalt betreffenden Beschwerden müssen per
Einschreiben mit Empfangsbestätigung den Firmensitz unserer
Gesellschaft innerhalb von 3 Wochen bis zu einem Monat nach Beendigung
Ihres Aufenthaltes erreichen. Unsere Abteilung für Qualitätssicherung
wird Ihre Beschwerde im Zeitraum von 2 Monaten nach Erhalt Ihrer
Eingabe bearbeiten.
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Anreise und Abreise
Vom 25/06/11 bis 10/09/11 ist nur eine Vermietung
der Häuser von Samstag bis Samstag möglich. Die Häuser
sind am Tag Ihrer Anreise ab 17.00 Uhr verfügbar
und müssen am Tag Ihrer Abreise vor 10.00 Uhr geräumt
werden. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind im Allgemeinen
von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (die
Bürozeiten können während der Saison variieren!).
Eine vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise ist immer
möglich, wir möchten Sie darum bitten, die Verantwortlichen
der Ferienanlage rechtzeitig zu benachrichtigen.
Stornierung des Aufenthaltes
Im Fall der Stornierung des Aufenthaltes vor der Anreise oder
im Fall eines vorzeitigen Abbruchs des Aufenthaltes, sei es aufgrund
von Krankheit, Unfall oder anderer unvorhergesehener Ereignisse,
ist der Mieter zur Zahlung des gesamten Mietbetrages verpflichtet
und es wird keinerlei Rückerstattung gewährleistet.
Versicherung bei Reiserücktritt / Reiseabbruch
FranceLoc bietet Ihnen an, eine Versicherung für Reiserücktritt
oder Reiseabbruch abzuschließen.
Diese freiwillige Versicherung muss bei der Buchung zusätzlich
abgeschlossen und zum gleichen Zeit-punkt wie die Anzahlung bezahlt
werden: die Kosten für die Versicherung betragen 23€.
Nach Abschluss dieser Versicherung, ist Ihnen folgendes garantiert:
-
die Rückerstattung der bereits geleisteten und im Mietvertrag
aufgeführten Anzahlungen, abzüglich der Versicherungs-prämie
von 23€
-
bei einer Abreise vor dem vertraglich vereinbarten Abreisedatum erfolgt die Rück-erstattung im zeitlichen Verhältnis der nicht in Anspruch genommenen Tage, abzüglich der Versicherungsprämie sowie der Pauschale für die Endreinigung.
Die Garantie tritt nur bei Vorliegen einer der folgenden Begebenheiten
in Kraft:
-
im Todesfall des Versicherungsnehmers
-
eine den Versicherungsnehmer betreffende
Krankheit, die zum Zeitpunkt der Unterschrift des Mietvertrags
nicht bekannt war oder ein plötzlicher Unfall des Versicherungsnehmers
nach dem Zeitpunkt dieser Unterschrift
-
im Todes-, Krankheitsfall oder bei Unfall
des Ehegatten des Versicherungsnehmers, seiner Vorfahren
oder Nachkommen oder die des Ehegatten, seiner Brüder und Schwestern sowie
aller Personen die gewöhnlich unter seinem Dach leben
-
im plötzlichen Todesfall des Schwiegersohnes
oder der Schwiegertochter des Versicherungsnehmers
-
eine behördliche, gerichtliche oder Vorladung als Geschworener
oder militärische Einberufung
-
im Fall von Kündigung, dienstlicher Versetzung des
Versicherungsnehmers oder dessen Ehegatten oder bei Konkurs
des vom Versicherungsnehmer geführten Unternehmens>
Im Fall von Krankheit oder Unfall wird der Versicherungsschutz
nur wirksam, wenn eine ärztliche Verfügung für
einen Krankenhausaufenthalt oder ein ärztlich verordnetes
Verbot für jegliche berufliche Aktivität bzw. das Verlassen
des Hauses vorliegt.
Um den Versicherungsschutz geltend machen zu können, müssen
sie FranceLoc unmittelbar oder spätestens am Tag der vereinbarten
Anreise schriftlich per Post, per Fax oder Email benach-richtigen
und alle medizinischen und anderen offiziellen Dokumente, die
die Stornierung recht-fertigen, beifügen. Jede Stornierung,
die nach dem Anreisetag eingereicht wird, ist mit dem Verlust
des Rechts auf Rückerstattung verbunden.
Eigene Versicherung
Die Mieter sind dazu verpflichtet, sich bei einer entsprechenden
Versicherungsgesellschaft gegen die mit der Bewohnung des gemieteten
Objektes verbundenen Risiken zu versichern, die da sind: Diebstahl,
Verlust oder Beschädigung sowohl Ihrer eigenen persönlichen
Gegenstände als auch des gemieteten Mobiliars und gleichermaßen
durch aktives Verhalten oder eventuelle Fahrlässigkeit
Ihrerseits verursachte Schäden an der Gesamtheit der Gebäude
der Ferienanlage.
Wir weisen nachdrücklich daraufhin, dass Kleidung, Koffer,
Gegenstände, Mobiliar, Wertgegenstände, Fahrzeuge der
Gäste in keiner Weise gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
abgesichert sind.
Es gilt zwischen den Vertragspartnern als vereinbart, dass FranceLoc
niemals für derartige Begebenheiten haftbar gemacht werden
kann und es in der Verantwortung des Mieters liegt, alle die
von ihm als notwendig erachteten Versicherungen abzuschließen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis,
dass
es sich bei den vorstehenden
Ausführungen um eine Übersetzung handelt und im Zweifelsfall
immer der französische Wortlaut rechtsgültig ist! |